Die Heilberufe umfassen im weitesten Sinne alle medizinischen Leistungen im Bereich der ambulanten wie stationären Heilbehandlung. Im einzelnen zählen dazu sämtliche Ärzte, Heilpraktiker, Physiotherapeuten, Psychologen, Psychiater etc. sowie die Pflegedienste und die Unterbringung in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern.
In den zurückliegenden letzten 20 Jahren ist der Bereich des Gesundheitswesens zu einem der sensibelsten Teilbereiche des gesellschaftlichen und politischen Lebens geworden. Durch das Abschmelzen der Beitragszahler auf der einen Seite sowie das stetige Steigen der Zahl immer älter werdender Menschen auf der anderen Seite ergibt sich das Problem, diese Parameter der demographischen Entwicklung in Einklang zu bringen.
Für die Heilberufe bedeutet dies, den Anforderungen des Gesetzgebers auf der Kostenseite wie auch der Verwaltungsseite zu entsprechen. Diese Anforderungen des Gesetzgebers führen zu immer neuen Formen im Gesundheitswesen. Die Gemeinschaftspraxen nehmen stärker zu. Es findet eine Rückbesinnung auf Ärztehäuser bis hin zu Polikliniken statt. Die ambulanten Pflegedienste sind aus der Versorgung nicht mehr wegzudenken. Darüber hinaus ist auch ein wesentlich stärkeres Gesundheitsbewusstsein zu beobachten.
Dieses Szenario entwickelt sich äußerst dynamisch.
Die rechtliche und steuerrechtliche Entwicklung erfordert daher einen nicht unerheblichen Beratungsbedarf, um zielsicher durch die Unbilden des Gesundheitswesens zu steuern.
Helmut Brinkmann
"Fange niemals an aufzuhören und höre niemals auf anzufangen".
"Erfolg ist immer eine Frage der Gestaltung durch professionelle Beratung.
Schließlich ist es Ihr Unternehmen."